Digitalisierungsprämie Baden-Württemberg
Kurz gesagt: Den früheren Zuschuss gibt es nicht mehr. Die Digitalisierungsprämie Plus als Zuschussvariante ist zum 30. Juni 2025 ausgelaufen. Gefördert wird seitdem über das Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank — dort steckt die Prämie als Tilgungszuschuss auf das Darlehen.
Was sich 2025 geändert hat.
Viele Seiten im Netz beschreiben noch den alten Zuschuss. Der Unterschied ist erheblich, deshalb hier beide Stände nebeneinander.
bis 30.06.2025
Digitalisierungsprämie Plus, Zuschussvariante
Ein direkter Zuschuss auf kleinere Vorhaben. Anträge wurden nur bis zum Stichtag bewilligt. Dieses Programm ist beendet — es lässt sich heute nicht mehr beantragen.
seit 01.07.2025
Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank
Ein zinsverbilligtes Darlehen in mehreren Förderstufen. Für Vorhaben bis 250.000 Euro in den Förderstufen 2 und 3 kommt für kleine und mittlere Unternehmen einmalig die Digitalisierungsprämie des Landes als Tilgungszuschuss dazu.
Konkrete Zuschusshöhen nennen wir hier bewusst nicht: Die L-Bank weist sie in einer Konditionenübersicht aus, die sich ändert. Eine Zahl, die hier veraltet, wäre schlechter als keine — fragen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Hausbank oder direkt bei der L-Bank ab.
Was gefördert wird — und was nicht.
Förderfähig
- Einführung neuer digitaler Systeme für Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse
- Anwendungen mit künstlicher Intelligenz
- Verbesserung der IT- und Informationssicherheit
- Schulungen der Mitarbeitenden, soweit sie zum Vorhaben gehören
Nicht förderfähig
- Reine Hardware-Anschaffungen
- Standardsoftware von der Stange
- Vorhaben, die vor der Bewilligung begonnen wurden
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Ausgeschlossen sind Unternehmen, an denen ein größeres Unternehmen oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.
So läuft die Beantragung ab.
Der Antrag geht nicht direkt an die L-Bank, sondern über Ihre Hausbank. Das überrascht viele und kostet Zeit, wenn man es spät erfährt.
Schritt 1
Vorhaben beschreiben
Was soll digitalisiert werden, welcher Prozess hängt daran, welches Ergebnis wird erwartet. Ohne diese Beschreibung lässt sich kein Antrag stellen — und ohne sie lässt sich auch kein sinnvolles Angebot rechnen.
Schritt 2
Mit der Hausbank sprechen
Der Antrag läuft nicht direkt bei der L-Bank, sondern über Ihre Hausbank. Sie prüft, reicht weiter und wickelt das Darlehen ab.
Schritt 3
Bewilligung abwarten
Erst danach beginnt das Vorhaben. Wer vorher anfängt, verliert die Förderung — das ist der häufigste vermeidbare Fehler.
Schritt 4
Umsetzen und abrechnen
Nach erfolgreicher Durchführung wird der Tilgungszuschuss auf das Darlehen angerechnet.
Was wir dabei übernehmen — und was nicht.
Wir sind Softwareentwickler, keine Förderberatung. Was wir liefern, ist die technische Seite des Antrags.
Wir übernehmen: die Beschreibung des Vorhabens in der Tiefe, die ein Antrag braucht — Ausgangslage, geplante Lösung, eingesetzte Technik, Aufwand und Zeitplan. Dazu ein belastbares Angebot, das Sie Ihrer Hausbank vorlegen können, und die Umsetzung nach der Bewilligung.
Wir übernehmen nicht: die Förderberatung selbst, die Antragstellung bei der Bank und keine Zusage, dass gefördert wird. Das entscheidet die L-Bank, nicht wir. Wer Ihnen eine Bewilligung verspricht, verspricht etwas, das er nicht halten kann.
Quellen
Stand dieser Seite: 17. August 2026. Förderprogramme ändern sich; prüfen Sie den aktuellen Stand bitte direkt bei den Stellen, die das Programm verantworten.